Mediation.

Wir machen Mediationen in Gießen. Sowohl regional in Mittelhessen, als auch überregional im Großraum Frankfurt.

Was ist eine Mediation?

Die Mediation ist ein, zumindest in Deutschland, relativ neuer Weg einer Konfliktlösung. In der Mediation steht daher die Lösungsorientierung und nicht die Klärung der oder einer Schuldfrage im Vordergrund. Der große Unterschied zu allen anderen Konfliktlösungsinstrumenten und -verfahren ist, dass in der Mediation die Parteien/ Medianden den Konflikt selbst lösen. Der Mediator ist hierbei nur Mittler und Moderator, der die Mediatianden in einem geordneten Verfahren begleitet. Die Parteien erarbeiten selbst eine für alle Beteiligten vorteilhafte, individuelle Lösung. Sie lernen aus der Vergangenheit und gestalten die Zukunft des Konfliktes selbst. Der Mediator unterstützt dabei als eine neutrale unparteiische Person, die den Prozess organisiert und strukturiert. Eigene Entscheidungsbefugnis besitzt der Mediator nicht.

Warum eine Mediation?

Ein Rechtstreit kostet Sie nicht nur Geld, er beschäftigt Sie vielmehr über eine längere Zeit und daher investieren Sie in diesem Fall nicht nur Ihr Kapital, sondern auch Zeit und Nerven. Durch den Einsatz von Mediation können Sie dieses sonst gebundene Potential schneller wieder nutzen. Die Zukunftsorientierung der Mediation eröffnet neue Spielräume, da Folgekosten dabei weitestgehend vermieden werden.

Grundsätze der Mediation

  • Freiwilligkeit
  • Vertraulichkeit / Verschwiegenheit
  • Informiertheit (Offenheit)
  • Eigenverantwortlichkeit der Parteien
  • Das / die Beweisverbot/-e
  • die Allparteilichkeit des Mediators

Für wen eignet sich eine Mediation?

  • Arbeitsrecht (arbeitsrechtliche Mediation)
  • Öffentliches und privates Baurecht
  • Ehescheidungen
  • Erbschaftsangelegenheiten
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten in Unternehmen (Wirtschaftsmediation)
  • Streitigkeiten mit Städten, Kommunen, Bürgerinitiativen, Parteien
  • Vereine

Vorteile einer Mediation

  • Überschaubarkeit und Kalkulierbarkeit der Kosten
  • Schnelligkeit des Verfahrens
  • die Beteiligten bestimmen den Ablauf
  • Individualität des Verfahrens
  • die Beteiligten legen die Verfahrensregeln fest
  • Inhalt und Ablauf des Verfahrens werden von den Beteiligten selbst bestimmt.
  • Vertraulichkeit
  • Die Mediatoren sind zur Vertraulichkeit verpflichtet
  • Ausschluss der Öffentlichkeit -im Gegensatz zu Gerichtsverfahren-
  • Eigene Lösungen und Lösungswege
  • die Konfliktpartner stehen hinter ihren eigenen erarbeiteten und errungenen Lösungen
  • Möglichkeit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung

Was kostet eine Mediation?

Das Erstgespräch zur Einleitung einer Mediation ist kostenfrei.

Die folgenden Angaben dienen als Richtwerte zu Ihrer Orientierung. Die Einzelheiten und die genauen Stundensätze werden in der zu jedem Mediationsprozess gehörenden Mediationsvertrag und der Honorarvereinbarung zu Beginn festgelegt. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Problembereich, der Anzahl der Beteiligten, der Art des Konflikts sowie der Anzahl und Qualifikation der für die Parteien tätigen Mediatoren. Bei Wirtschaftsmediationen können alternativ auch kostengünstige Tagespauschalen vereinbart werden.

Stundensätze Einzelmediation -Verbraucher-

Bei Verbrauchern können bei der Kostengestaltung die Einkommensverhältnisse berücksichtigt werden. Die Stundensätze ermitteln sich aus der Art der Konfliktes, Anzahl der Beteiligten, dem Umfang und der Schwierigkeit des Sachverhaltes.

180,00 Euro - 300,00 Euro inkl. 19 % MwSt pro Stunde zzgl. anfallender Auslagen.

Stundensätze Einzelmediation -Unternehmen-

ab 250,00 Euro zzgl. 19 % MwSt pro Stunde und zzgl. anfallender Auslagen

Tagessätze (8 Stunden) -Unternehmen-

ab 2200,- Euro zuzüglich MwSt und zzgl. anfallender Auslagen

Stundensätze Gruppenmediation (für 4 Personen)

ab 400,00 Euro zzgl. 19 % MwSt pro Stunde und zzgl. anfallender Auslagen für die Gruppe



Bei Hinzuziehung eines zusätzlichen Mediators -auf der Wunsch der Parteien- können weitere Kosten anfallen.

Zurzeit steht Ihnen die Anwaltskanzlei nicht zur Verfügung.

Herr Rechtsanwalt Ranft begleitet seit dem 01.01.2022 das Bürgermeisteramt der Gemeinde Buseck.

Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen ist die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit während der Amtszeit als hauptamtlicher Bürgermeister untersagt. Ich stehe Ihnen aus diesen Gründen zurzeit nicht als Rechtsanwalt zur Verfügung.

Bei allen Mandaten darf ich mich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen bedanken!

Rechtsanwalt Michael Ranft,
Dipl. Jur-Univ., M.A., Mediator